Sonntag, 25. November 2012

Umstrittene Schuld des Regierungsrats

Die heutigen Regierungsräte bestreiten eine Mitverantwortung am Milliardendebakel der kantonalen Vorsorgekasse. Die Fakten lassen Zweifel aufkommen.
Die Zürcher Kantonsregierung nahm Stellung: Markus Kägi (SVP - Regierungspräsident und Baudirektor) und Ursula Gut (FDP - Finanzdirektorin) weisen die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Korruptionsfall BVK zurück (Bild Keystone).

Am Montag diskutiert der Kantonsrat über den Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Korruptionsfall BVK, der Personalvorsorgeeinrichtung des Kantons Zürich. Streitpunkt ist, ob der Korruptionsfall wirklich zu einem Milliardenschaden geführt hat und ob der Regierungsrat damit eine Mitverantwortung für den schlechten finanziellen Zustand der kantonalen Pensionskasse hat. Die heutigen Regierungsräte, allen voran die Finanzdirektorin Ursula Gut, bestreiten dies vehement.

Grundlage für den PUK-Bericht ist ein Gutachten des Pensionskassenexperten von PPCmetrics, der von einem Schaden von 0,5 bis 1,5 Milliarden Franken spricht. Der zentrale Vorwurf ist, dass die Kasse mit regierungsrätlicher Deckung eine viel zu risikoreiche Strategie fuhr in der Hoffnung, die ungenügende Finanzierung mit Börsengewinnen auszugleichen. Begründet wird dieser Vorwurf mit einem Gutachten von Ecofin, das am 13. Dezember 2004 zum Schluss kam: Ausgehend von den üblichen Renditen, «müsste die BVK eine zu aggressive Anlagestrategie verfolgen», wenn sie sich «einzig über die Anlageerträge» sanieren wolle.

Gemessen an der Risikofähigkeit der Kasse hielt Ecofin eine Aktienquote von 25 Prozent für vertretbar und forderte eine rasche Sanierung der Kasse, ansonsten gebe es eine «grosse Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Lage». Gemacht wurde aber das Gegenteil: Die Quote von Aktien und aktienartigen Risikopapieren wurde heraufgefahren, bis sie 2007 bei 44,5 Prozent lag. Teilweise wurden die Risikopapiere in anderen Anlagekategorien versteckt (siehe Tabelle).
Dass das eigentlich nicht ging, war allen bekannt, schreiben doch die Revisoren in ihrem Jahresbericht 2004 Folgendes: «Aufgrund der Unterdeckung ist die Risikofähigkeit zwar ungenügend, aber es besteht eine Staatsgarantie für die BVK.» Als die Arbeitnehmervertreter Arialdo Pulcini und Markus Schneider im Anlageausschuss der BVK dies Ende 2007 monierten, wurden sie von Regierungsrätin Gut gemassregelt.

Bis heute wird um die zu hohe Risikoquote gestritten, trotz des PUK-Berichts und des Gutachtens von PPCmetrics. So schrieb Guts Pressesprecher Roger Keller nach einem Interview des «Tages-Anzeigers» mit Arialdo Pulcini: «Diese Aussage ist eindeutig falsch und muss korrigiert werden, weil sie sich nicht auf aktienartige Anlagen bezog. Das erwarten wir, mitsamt einer Erwähnung der richtigen Zahl von 28,7 Prozent und einem Hinweis, dass die dazugehörige Anschuldigung falsch ist.» Pulcini spricht von mangelnder Einsicht.

Dass man eine risikoreiche Anlagestrategie fuhr, hatte für den damaligen Anlagechef Daniel Gloor den Vorteil, dass er seinen Freunden Aufträge zuhalten konnte. So ging etwa die Verwaltung der Aktien an die Argus Finanz von Alfred Castelberg. Da wurde unter Verletzung des Anlagereglements auf eine Offerte verzichtet, trotz eines Startvolumens von 1,8 Milliarden Franken. Es gab keinen bewilligten Antrag an den Regierungsrat. Auch das war eine Verletzung des Anlagereglements. Es gab eine mündliche Vereinbarung zur Entschädigung – eindeutig praxiswidrig und nicht entsprechend dem Anlagereglement, sagt PPCmetrics. Es wurde aktiv gehandelt statt passiv verwaltet – auch eine Verletzung des Anlagereglements, aber gut für Castelberg, weil er so mehr Courtagen verdiente. Es gab Retrozessionen, die nicht marktkonform waren, die Handelskommissionen waren unverhältnismässig hoch, und das Ergebnis war schlecht: Die Differenz zum Benchmark 2003 bis 2010 liegt bei 70 Millionen Franken.

Ähnliches passierte bei der Vergabe des Hedgefonds-Mandats an die DL Investmentpartners. Es ging um Investitionen von 1,7 Milliarden Franken. Das Auswahlverfahren war nicht protokolliert, es gab keine Bewilligung der Finanzdirektion – wiederum eine Verletzung des Anlagereglements. Angefangen hat dieses Mandat noch unter Regierungsrat Christian Huber, der davon wusste, aber nichts unternahm, obwohl das Anlagereglement verletzt wurde.

Christian Huber hatte nach einer Sitzung vom 22. April 2005 auch Kenntnis von der Investition in den Tradex-Fonds, ein äusserst risikoreicher Hedgefonds, der auf null abgeschrieben werden musste. Nachgewiesen ist, dass für die Vergabe dieser und anderer Aufträge 1,7 Millionen Franken Bestechungsgelder flossen. Aber das ist nicht alles. Die Ergebnisse der Investitionen in Hedgefonds und Private-Equity-Anlagen waren sehr schlecht. Man verlor Hunderte von Millionen Franken. Die Verluste waren viel grösser als bei vergleichbaren Kassen. Ob und wie dies gerichtlich aufgearbeitet werden soll, darum dreht sich die Kantonsratsdebatte. 

Quelle: Tages-Anzeiger 26.11.12

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